Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Turna Malbun.


2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme (online, mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Mail) des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel Turna und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
2.3 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.


3. Leistungen, Preise und Zahlung

3.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, das Hotel Turna verpflichtet sich jedoch, Zimmer der reservierten Kategorie bereitzuhalten. Sollte bei der Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen kein gleichwertiges Zimmer wie reserviert verfügbar sein, erfolgt die Unterbringung in einem Zimmer der nächst höheren Kategorie.
Im Falle, dass aus erklärlichen Gründen kein Zimmer im Hotel verfügbar ist, wird das Hotel Turna für eine mindestens gleichwertige Unterkunft in einem anderen Hotel besorgt sein.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotel Turna zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel Turna an Dritte.

3.3 Die Preise verstehen sich in CHF, pro Zimmer / Nacht, inklusive gratis W-LAN, Service und MwSt. Die Kurtaxe pro Person / Nacht ist nicht inbegriffen.
Es gilt immer der bestätigte Preis.

3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise zu begleichen oder spätestens nach 10 Tage des Erhalts. Das Hotel Turna ist berechtigt, abgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Turna berechtigt, einen Verzugszins zu berechnen.

3.5 Ist der Kunde im Ausland ansässig, behält sich das Hotel Turna das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag von der Garantie-Kreditkarte abzubuchen. Allfällige Kursdifferenzen oder Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.


4. Zimmerübergabe und Rückgabe

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf früheren Zimmerbezug.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Turna bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Turna aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%.


5. Rücktritt des Kunden – Stornierung

5.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf die Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5.2 Der Kunde kann in der Wintersaison bis 60 Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

5.3 Für eine Stornierung bis 30 Tage vor Ankunft kann das Hotel 60% vom Arrangementpreis berechnen.
Für eine Stornierung bis 14 Tage vor Ankunft und später kann das Hotel 80% vom Arrangementpreis berechnen.
Für eine Stornierung bis 7 Tage vor Ankunft und später kann das Hotel 90% vom Arrangementpreis berechnen.

5.4 Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.

5.5 Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inkl. Schutz bei vorzeitiger Abreise.


6. Rücktritt des Hotels

Ferner ist das Hotel Turna berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel Turna nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Hotel Turna begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotel Turna zuzurechnen ist
  • ein Verstoss gegen vorstehende Ziffer 5 vorliegt.
    Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel Turna entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Haftung des Hotels

7.1 Das Hotelzimmer ist durch den Kunden mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Sachschäden muss der Kunde bzw. die Firma aufkommen. Das Hotel Turna lehnt jede Haftung für Diebstahl usw. und in Bezug auf Leistungen Dritter ab. Zudem haftet das Hotel Turna nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen vertraglichen oder ausservertraglichen direkten Schäden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

7.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hotels.

7.3 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.


8. Gerichtsstand und Rechtswahl

Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Vaduz (Liechtenstein). Dier Vertrag unterliegt zudem liechtensteinischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Un-Kaufrechts.


9. Schlussbestimmung

Nebst den AGB können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den AGB vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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